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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein
Für Lieferungen und Leistungen von PCCOM sind ausschließlich die nachfolgenden Reparaturbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.

Auftragserteilung
Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, erteilt. Um ordentliche Gewährleistung für die Reparaturen zu ermöglichen, sind wir berechtigt, Fehler die sich während der Arbeiten zeigen zu beheben, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist. Bei der Reparaturerteilung kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten wird ist das Einverständnis des Kunden zu holen. Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder Aufwand nicht im angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenes Kosten verpflichtet.

Reparaturdurchführung
Wir sind berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt durchzuführen. Reparaturtermine sind unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlichen Reparaturaufwand.

Reparaturkosten und Zahlung
Sämtliche Kosten für Dienstleistungen, Material und Installationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Die Bezahlung erfolgt vor Ort oder bei Abholung der Ware. Bei Stammkundschaft ist die Bezahlung auch per Überweisung möglich.

Aufbewahrung und Abholung
Wir sind berechtigt reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines auszuhändigen. Werden Reparaturen nicht innerhalb von fünf Tagen nach schriftlicher oder fernmündlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lager- und Aufwandskosten. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und Beschädigungen des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes, abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht.

Mängelansprüche
Verbraucher müssen PCCOM innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei PCCOM. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, so erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von PCCOM. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn PCCOM die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Vertragsverhältnissen mit Unternehmern ein Jahr, bei Verbrauchern zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr, jeweils ab Ablieferung der Ware; dies gilt nicht, wenn der Kunde PCCOM den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Über PCCOM bezogene Produkte und Leistungen sind für die übliche kommerzielle Verwendung gem. den Betriebsanweisungen und insbesondere nicht für die Verwendung in oder mit kritischen Sicherheitssystemen (z.B. Alarm- oder Brandmeldeanlagen), Atomanlagen oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, PCCOM fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer Kardinalpflicht zur Last; im Übrigen gilt Punkt 10. Haftung dieser AGB. Ansprüche aus Gewährleistung von PCCOM sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde bei der Fehlerbeseitigung nicht im zumutbaren Maße mitwirkt, insbesondere nicht den Mangel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlicher Informationen unmittelbar nach dem Auftreten mitteilt oder Änderungen oder Eingriffe am System vornimmt, die PCCOM nicht vorgenommen hat oder Betriebs- oder Wartungsanweisungen von PCCOM oder des Herstellers nicht befolgt; in diesem Fall trifft den Kunden die Beweislast, dass der Mangel auch ohne die Änderungen, Eingriffe oder Nichtbefolgung der Anweisungen vorgelegen hätte.

Rechte des Kunden
Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturvertrages verlangen. Durch den Kunden verursachten Softwarefehler oder Fehler die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software und Treibern sowie weiterer Hardwarekomponenten o.a. verursacht wurden, begründet keinen Anspruch des Kunden.

Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich PCCOM das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistung vor.

Widerrufsrecht
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware per Paket übersandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert von bis zu 40,00 EUR der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 EUR hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Die Ware muss in Original Verpackung und mit sämtlichem Zubehör zurückgegeben werden.

Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von PCCOM auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von PCCOM Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei PCCOM zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn PCCOM grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von PCCOM zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Ansprüche aus Pflichtverletzung von PCCOM bei Datenverlust oder – Verfälschung sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde zumutbare Datensicherungsmaßnahmen wie regelmäßiges Anfertigen von Sicherheitskopien oder den Einsatz aktueller Virenschutzsoftware sowie regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Datensicherung unterlassen hat. Den Kunden trifft die Beweislast, dass der Mangel auch bei Einsatz der vorgenannten Datensicherung zu Datenverlust oder Verfälschung geführt hätte.

Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes soweit wir nicht mit Sicherung des selbigen damit beauftragt worden sind. Die Kosten für eine etwaige Wiederherstellung des Datenbestandes durch uns, sofern eine solche möglich ist hat der Kunde zu tragen.

Gerichtsstandvereinbarung
Es gilt unser Gesellschaftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen teilweise oder ganz unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden vielmehr zusammenwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine zulässige und wirksame oder eine durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die geeignet ist, den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.